Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir von Ihnen stets eine Vollmacht. Nachstehend stellen wir Ihnen die Vollmachten als Pdf-Formulare zur Verfügung, um Ihnen überflüssige Wege und Postlaufzeiten zu ersparen.
Bitte drucken Sie das jeweilige Formular aus und reichen Sie es uns unterschrieben zur Akte. Wenn es schnell gehen muss, können Sie uns die Vollmacht vorab per E-Mail oder per Fax übersenden. Schicken Sie uns anschließend aber bitte die Vollmacht im Original mit Ihrer Unterschrift zu.
Auftrag und Mandatsübernahme
Wenn Sie uns beauftragen möchten, setzen Sie sich bitte vorab telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung. Es gelten unsere
Bitte beachten Sie, dass allein durch das Übersenden eines Formulars noch kein Mandatsverhältnis entsteht. Ein Mandat kommt auf diesem Wege nur zu Stande, wenn es von uns schriftlich bestätigt wurde.
Allgemeine Vollmacht
Die Allgemeine Vollmacht gilt grundsätzlich in allen rechtlichen Angelegenheiten. Im Regelfall wird die gesamte Sozietät mit allen Rechtsanwälten beauftragt, auch wenn Sie einen bestimmten Rechtsanwalt als Ansprechpartner oder Sachbearbeiter haben.
Hier finden Sie die Vollmacht für alle Verfahren (außer Strafsachen):
Vollmacht in Strafsachen
Nur in Strafsachen (und Ordnungswidrigkeiten) wird nicht die gesamte Sozietät, sondern der einzelne Rechtsanwalt persönlich als Verteidiger bestellt. Die Vollmacht muss deshalb personenbezogen erteilt werden.
Hier finden Sie die Vollmacht für Strafsachen:
Strafprozessvollmacht Weidenbach
Bitte beachten Sie auch hier, dass mit der Übersendung einer Vollmacht noch kein Mandatsvertrag zustande kommt. Dazu ist eine gesonderte Mandatsbestätigung durch uns erforderlich.