Nachstehend stellen wir Ihnen einige wichtige Formulare zur Verfügung, um Ihnen überflüssige Wege und Postlaufzeiten zu ersparen.
Selbstauskunft
Für die Bearbeitung Ihres Mandates benötigen wir einige Angaben. Bitte drucken Sie die nachstehende
aus und geben Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte beachten Sie, dass mit der Übersendung der Selbstauskunft oder einer Vollmacht noch kein Mandatsvertrag zustande kommt. Dazu ist eine gesonderte Mandatsbestätigung durch uns erforderlich.
Mandatsbedingungen
Für alle Mandate gelten grundsätzlich unsere
und die Datenschutzerklärung
die Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen und ggfls. ausdrucken können.
Allgemeine Vollmacht
Wenn wir über die Beratung hinaus nach außen für Sie tätig werden sollen, benötigen wir stets eine Vollmacht. Das nachstehende Formular
gilt grundsätzlich in allen rechtlichen Angelegenheiten.
Vollmacht in Strafsachen
Nur in Strafsachen (und Ordnungswidrigkeiten) wird nicht die Kanzlei, sondern der einzelne Rechtsanwalt als Verteidiger bestellt. Die Vollmacht muss deshalb personenbezogen erteilt werden:
Strafprozessvollmacht Weidenbach
Bitte beachten Sie, dass mit der Übersendung einer Strafprozessvollmacht noch kein Mandatsvertrag zustande kommt. Dazu ist eine gesonderte Mandatsbestätigung durch uns erforderlich.
Beratungshilfe
Bürgern mit geringen Einkünften kann für eine anwaltliche Beratung s.g. Beratungshilfe bewilligt werden. Dafür benötigen Sie den nachstehenden
Bei Vorlage des Formulars und Ihrer Einkommensnachweise stellt Ihnen das Amtsgericht ihres Wohnortes einen Berechtigungsschein aus. Mit dem Berechtigungsschein erhalten Sie dann von uns kostenlose)* anwaltliche Beratung. Das Beratungshonorar zahlt die Staatskasse. )*Ihr Eigenanteil beträgt 15,00 €.
Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, sofern die beabsichtigte Prozess- bzw. Verfahrensführung Aussicht auf Erfolg hat. Für einen solchen Antrag benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten und unterschriebenen
Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe-Antrag
mit Einkommensnachweisen, Kontoauszügen, Belegen über Schuldverpflichtungen und Ihren Mietvertrag.
Versorgungsausgleich
Im Zusammenhang mit einem Ehescheidungsverfahren wird regelmäßig auch über die Aufteilung der Altersversorgung entschieden. Dafür wird das folgende Formular benötigt.
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
Das Formular benötigen wir in dreifacher Ausfertigung.