Beauftragung

Auftrag und Mandatsübernahme

Wenn sie uns beauftragen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungs- bzw. Beratungstermin. Bringen Sie dazu möglichst alle wichtigen Unterlagen mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen können.

Im Einzelfall – nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt – kann ein Mandat auch ohne persönlichen Kontakt telefonisch oder per Fax bzw. E-Mail geführt werden. Sprechen Sie uns an. Für diese Fälle finden Sie auf unserer Web-Seite die notwendigen Formulare.

 

Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Leider ist die annwaltliche Tätigkeit auch mit Kosten verbunden. Das gilt grundsätzlich auch für die Beratung.

Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können und auch keine Rechtsschutzversicherung dafür eintritt, können Sie ggfls. staatliche Hilfen in Anpruch nehmen.

Für Beratung und außergerichtliche Vertretung kann Ihnen das Amtgericht Beratungshilfe bewilligen.

Für das gerichtlichen Verfahren können wir für Sie Prozesskosten/Verfahrenskostenhilfe beantragen.

 

Weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Anwaltskosten finden Sie hier.