Kosten in Arbeitssachen

In arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit: Im Urteilsverfahren in der ersten Instanz zahlt jede Partei ihren Rechtsanwalt selbst. Auch bei einem gewonnenen Prozess gibt es keine Kostenerstattung durch die Gegenseite. Das hat Vor- und Nachteile. Vorteil: Auch wenn Sie unterliegen, müssen Sie dem Gegner nicht seine Anwaltskosten erstatten. Nachteil: Sie können mehr oder weniger risikolos mit einem Prozess überzogen werden und müssen trotzdem die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung selbst zahlen, auch wenn die Klage von vorn herein aussichtslos war.

Höhe der Kosten

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gelten für die Anwaltskosten dieselben Grundsätze, wie in anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Gebühren hängt vom Streitwert ab, also von dem Wert dessen, um das gestritten wird. Die häufig vorkommenden Kündigungsschutzverfahren werden in der Regel mit drei Monatsbruttogehältern bewertet. Dieser Streitwert, der durch das Gericht festgesetzt wird, erhöht sich manchmal durch weitere Klageanträge, z. B einen Antrag auf Weiterbeschäftigung, auf Ausstellung eines Zeugnisses oder auf Lohnzahlung. Für die wichtigsten Streitigkeiten haben die Gerichte eine Streitwerttabelle erstellt, an denen sich die Richter orientieren.

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Arbeitgeber

Als Arbeitgeber können Sie das Kostenrisiko am ehesten dadurch verringern, indem Sie Ihren Arbeitnehmern durch eine kluge Personalpolitik und rechtlich einwandfreie Regelungen möglichst wenig Anlass für arbeitsgerichtliche Verfahren bieten. Sie können außerdem eine Rechtsschutzversicherung für ihr Unternehmen abschließen.

 

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten vor allem in Branchen, in denen die Arbeitsplätze häufiger gewechselt werden oder besonders rigide Methoden an der Tagesordnung sind, möglichst über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Es kommt immer wieder vor, dass gerade Arbeitgeber von kleineren Betrieben in Zahlungsschwierigkeiten geraten, selbstherrlich agieren und ohne rechtliche Beratung nach eigenem Gutdünken arbeitsrechtliche Maßnahmen durchführen. Solche Aktionen sind dann zwar oft illegal, der Arbeitnehmer kann sich ihrer aber nur durch eine arbeitsgerichtliche Klage erwehren. Da es auch bei gewonnenen und völlig überflüssigen Prozessen keine Kostenerstattung gibt, bekommt er dann wahrscheinlich Recht, hat aber die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung selbst zu tragen.

Rechtsschutzversicherung

Für diese Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung ein absolutes Muss. Achten Sie unbedingt darauf, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auch wirklich vom Versicherungsvertrag umfasst sind.

Gewerkschaft

Arbeitnehmer die einer Gewerkschaft angehören, können sich auch über diese arbeitsrechtlich vertreten lassen. Es gibt immer weniger Arbeitnehmer, die gewerkschaftlich organisiert sind und die Erfahrungen mit der gewerkschaftlichen Rechtsvertretung sind sehr unterschiedlich. Gewerkschaften sind keine Rechtsschutzversicherung. Sie leisten nur Rechtsberatung oder -vertretung durch eigene Rechtssekretäre und bieten ihren Mitgliedern nicht die Möglichkeit, einen Anwalt frei zu auszuwählen. Viele Arbeitnehmer ziehen es aber vor sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens vertreten zu lassen. Dann ist die Rechtsschutzversicherung häufig die bessere Wahl.

Prozesskostenhilfe

Ein Arbeitnehmer, der weder Gewerkschaftsmitglied noch rechtsschutzversichert ist, kann in vielen Fällen auf staatliche Unterstützung bei der Prozessführung hoffen. Für ihn gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung dafür ist eine finanzielle Bedürftigkeit, die z.B. bei Arbeitslosigkeit meist gegeben ist, und die Aussicht auf einen erfolgreichen Prozessabschluss.

Bei einer unwirksamen Kündigung, einer unberechtigten Lohnkürzung oder fehlerhaften Abmahnung sind die Erfolgsaussichten in der Regel gegeben, so dass das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligen wird. Meistens erfolgt dies sogar ohne eigene Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten. Der Anwalt erhält dann (reduzierte) Gebühren aus der Staatskasse.

Allerdings überprüft das Arbeitsgericht innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens, ob sich die Einkommensverhältnisse des Arbeitnehmers gebessert haben und er möglicherweise zur Rückerstattung der im Rahmen der Prozesskostenhilfe geleisteten Zahlungen verpflichtet werden kann. Dann muss auch der Arbeitnehmer im Ergebnis seine Anwaltskosten selbst tragen. Deshalb empfiehlt sich für Arbeitnehmer unbedingt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, durch die auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abgedeckt sind.