Lohn

Unpünktliche oder schleppende Lohnzahlung

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen nicht den vereinbarten Lohn? Lassen Sie sich nicht vertrösten. Sie haben ordentliche Arbeit geleistet und müssen hierfür pünktlich bezahlt werden. Lassen Sie sich umgehend durch uns beraten.

Kurzfristiger Erstberatungstermin: 0 23 23 / 58 50 10 – 0

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können wir in der Regel sehr schnell die offenen Lohnansprüche für Sie durchsetzen.

 

Lohnkürzungen

Manche Arbeitgeber sind sehr erfinderisch, was den Abzug vom Lohn angeht. Es werden Ausbildungskosten, angebliche Schadensersatzansprüche oder Überzahlungen einfach vom Lohn abgezogen. Oft sind die Abzüge unberechtigt. Lassen Sie sich durch uns beraten.

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Häufig werden nicht einmal die Pfändungsfreigrenzen beachtet. In diesen Fällen werden Sie Ihren Prozess vor dem Arbeitsgericht in der Regeln gewinnen können.

 

Mindestlohn

Ab 01.01.2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 € pro Stunde. Ab 1.1.2020 steigt er auf 9,35 €. Daneben gibt es zahlreiche Branchen, in denen andere (höhere) Beträge verbindlich vorgeschrieben sind.  Viele Arbeitgeber wenden verschiedene Tricks an, um den Lohn zu drücken. Fahrzeiten, Wartezeiten oder Bereitschaften werden bei der Arbeitszeit nicht mitgerechnet. Diese Praxis ist illegal. Sie haben auch für diese Zeiten Anspruch auf Bezahlung. Lassen Sie sich durch uns beraten.

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Wichtig zu wissen: Auch wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Ausschlussklausel vereinbart wurde, gilt diese nicht für den Mindestlohn. Mindestlohnansprüche können Sie in der Regel mehrere Jahre rückwirkend geltend machen.

 

Ausschlussfristen

Wenn Sie gegen Ihren Arbeitgeber Ansprüche geltend machen wollen, muss dies in der Regel kurzfristig geschehen. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag. Die meisten Arbeitsverträge enthalten nämlich s.g. Ausschlussklauseln. Manchmal finden sich solche Regelungen auch in den Tarifverträgen, die auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Sind Ausschlussklauseln wirksam vereinbart, müssen Sie Ihre Anspüche (Lohn, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung etc.) innerhalb bestimmter Fristen (meistens 3 Monate, manchmal auch kürzer) beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Oft muss anschließend auch noch eine Klagefrist eingehalten werden. Andernfalls verfallen Ihre Ansprüche ersatzlos

In vielen Fällen sind die Vereinbarungen aber unwirksam. Deshalb sollten sie Ihre Ansprüche niemals vorschnell aufgeben sondern die Überprüfung unbedingt Ihrem Rechtsanwalt überlassen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber nicht zahlt, was er muss, kontaktieren Sie uns.

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