Notariat

Dort, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält, ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Notare sind unparteiische Berater bei komplizierten und vor allem folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Dabei vermitteln sie zwischen den unterschiedlichen Interessen der Parteien und sind zuständig für Beurkundungen jeder Art.

Rainer Kubitza, Rechtsanwalt und Notar

Berna Cohn, Rechtsanwältin und Notarin

Zu Notaren werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen ernannt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Die Ernennung zum Notar erfolgt durch das jeweilige Ministerium der Justiz.

Notare werden insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoption
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften

Die Notare unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts, die deren Amtsführung regelmäßig überprüfen.

Zur Vereinbarung eines Notartermins wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen unter der Durchwahl: 0 23 23 / 58 50 10 – 55.