Sozialrecht

Das Sozialrecht gestaltet maßgeblich unsere Lebenswirklichkeit etwa in Bezug auf Arbeit, Familie, Wohnen, Gesundheit und Alter.

Es betrifft Versicherungsfragen in den Bereichen Rente, Krankheit und Pflege, Leistungen nach einem Arbeitsunfall, bei einer Berufskrankheit, Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialhilfe ebenso wie Fragen zum Beschäftigungsverhältnis und der Sozialversicherungspflicht oder der Opferentschädigung.

Aus dieser Vielfalt ergeben sich zahlreiche Verflechtungen mit anderen Rechtsgebieten, etwa dem Arbeitsrecht oder dem Familienrecht.

Wir beraten Sie gerne auf folgenden Gebieten:

Sozialversicherung

Krankenversicherung

Berufsunfähigkeit

Erwerbsminderung

Rentenrecht

Grundsicherung

Sozialhilfe

Bürgergeld

Pflegegeld

Schwerbehindertenrecht

 

Achten Sie in sozialrechtlichen Verfahren unbedingt auf einzuhaltende Fristen.

Widerspruchsfrist:  1 Monat nach Zustellung des Bescheides

Klagefrist vor dem Sozialgericht: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides.

 

Bitte informieren sie uns möglichst frühzeitig.

Kurzfristiger Erstberatungstermin: 0 23 23 / 58 50 10 – 0

 

Aber auch nach einer versäumten Frist ist nicht immer alles verloren:

Nach einem Fristversäumnis im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren kann etwa ein sog. Nachprüfungsantrag nach § 44 SGB X oder ein Widereinsetzungsantrag gem. § 27 SGB X (binnen zwei  Wochen nach Wegfall des Hindernisses) noch erfolgversprechend sein.

Lassen Sie sich hierzu im Einzelfall beraten, ob nicht trotz versäumter Frist noch Chancen bestehen, Ihre Ansprüche zu retten.