Ehevertrag

Haben sich die Brautleute bereits etwas geschaffen, ein Unternehmen gegründet oder ein Haus gebaut, bringen Sie Kinder mit in die Ehe oder haben Sie eine gescheiterte Ehe hinter sich, Unterhaltsverpflichtungen oder Schulden, ist die anwaltliche Beratung über einen Ehevertrag „Pflicht“.

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
Ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.“

reimte Friedrich Schiller in seinem „Lied von der Glocke“ und seine Zeilen sind aktueller denn je.

Die Ehe wird nach traditioneller Lesart auf Lebenszeit geschlossen, obwohl dies für fast die Hälfte der Ehen nicht (mehr) zutrifft. Dieser Tatsache ins Auge zu sehen, ist nicht unromantisch, sondern existentiell wichtig.

Wenn eine Ehe scheitert, kommt zu der menschlichen Enttäuschung oft auch ein finanzielles Debakel hinzu. Zugewinnausgleich, Unterhalt, Mithaftung für Schulden, Hausverkauf, Hausratteilung, Vermögensauseinandersetzung sind nur einige Themen, die dann auf der Tagesordnung stehen können.

Brautleute sind gut beraten, sich vor dem „Ja-Wort“ über das „Danach“ Gedanken zu machen. Die Ehe ist ein zivilrechtlicher Vertrag, dessen Rechtsfolgen durch den Gesetzgeber geregelt sind. Was der Gesetzgeber für gerecht hält, ist manchmal zu kompliziert und wird nicht in jedem Falle als gerecht empfunden. Mit einem Ehevertrag kann man die Regeln ändern.

Der versierte Familienrechtler zeigt Risiken auf und bietet Lösungsvorschläge an. Das kostet viel weniger als die spätere Auseinandersetzung vor Gericht, wenn wirklich etwas „schief geht“. 

Lassen Sie sich von uns beraten.