FAQ – Kosten

Wie setzten sich Anwaltskosten zusammen?

Der Gesetzgeber hat im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für bestimmte Tätigkeiten Gebühren vorgesehen, die der Rechtsanwalt mindestens berechnen muss. Gebühren fallen z.B. für die außergerichtliche Tätigkeit (Geschäftsgebühr), für eine gerichtliche Klage oder Klageabwehr (Verfahrensgebühr) oder einen Gerichtstermin (Terminsgebühr) an.

 

Wonach richtet sich die Höhe der Gebühren?

Entscheidend ist immer, worum gestritten wird. Außer im Strafrecht und im Sozialrecht ist der Wert des Streitgegenstands (Gegenstands- oder Streitwert) maßgeblich. Zum jeweiligen Wert wird die Gebühr aus einer Tabelle des RVG entnommen.

 

Was ist der Gegenstands- oder Streitwert?

Das ist der Wert des Streitgegenstandes, auf den sich die anwaltliche Tätigkeit bezieht. Wird z.B. eine Geldforderung erhoben, stellt der verlangte Geldbetrag den Gegenstandswert dar. Bei anderen Streitigkeiten (z.B. bei einer Ehescheidung oder einer Kündigung) gibt es gesetzliche Vorgaben oder gerichtliche Streitwertkataloge, an denen sich der Rechtsanwalt orientieren muss.

 

Wie teuer ist eine Erstberatung?

Für Erstberatungen berechnen wir ein Zeithonorar von 49,00 € je 15 Min. plus Mehrwertsteuer, unabhängig von der Höhe des Streitwertes.

 

Ich bin Rechtsschutzversichert, soll aber trotzdem zahlen?

Rechtsschutzversicherungen decken – je nach Versicherungsbedingungen – nicht immer alle Kosten. Manche Streitigkeiten sind gar nicht versichert, andere nur teilweise. Bei Beratungen zahlen die Versichrungen z.B. nur die s.g. Erstberatung. Geht die Beratung darüber hinaus, sind die weiteren Kosten nicht versichert. Viele Mandanten haben auch eine Selbstbeteiligung vereinbart.

 

Ich habe gewonnen und soll trotzdem zahlen?

Die Kostenpflicht trifft zunächst immer den Auftraggeber, also Sie als Mandanten. Wenn der Gegner zur Kostenerstattung verurteilt wurde, machen wir diese Kosten für Sie geltend.

 

Welche Kosten fallen außerdem an?

Bei auswärtigen Terminen fallen Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld an. Rechtsschutz-versicherungen bezahlen diese regelmäßig nicht. Für Porto und Telefon wird die Postpauschale mit 20 % aller Gebühren, maximal 20 € berechnet. Anwaltliche Dienstleistungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Als Unternehmer können Sie die Mehrwertsteuer ggfls. bei der Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen.