Kündigung

Sie haben als Arbeitnehmer die Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Lassen Sie die Kündigung durch uns überprüfen.

Kündigungsschutzklage

In vielen Fällen sind Kündigungen fehlerhaft und unwirksam. Die Unwirksamkeit muss aber durch das Arbeitsgericht festgestellt werden. Deshalb ist eine Kündigungsschutzklage erforderlich.

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Handeln Sie schnell!

Kurzfristiger Erstberatungstermin: 0 23 23 / 58 50 10 – 0.

In anderen Fällen können wir oft noch eine Abfindung aushandeln oder weitere Ansprüche durchsetzen, an die die Arbeitnehmer gar nicht gedacht haben.

Vereinbaren Sie möglichst sofort einen Termin.