Beratungshilfe

Bürgern mit geringen Einkünften kann für eine anwaltliche Beratung s.g. Beratungshilfe bewilligt werden. Dafür benötigen Sie den nachstehenden Antrag.

Beratungshilfe-Antrag

Ihre Angaben müssen Sie nachweisen. Fügen sie also Lohnabrechnungen, amtliche Bescheide, Kontoauszüge etc. bei und gehen Sie mit dem ausgefüllten Antrag zum Amtsgericht ihres Wohnortes. Dort stellt man Ihnen dann nach Prüfung der Angelegenheit einen Beratungshilfe-Berechtigungsschein aus.

Bei Vorlage des Berechtigungsscheins erhalten Sie von uns anwaltliche Beratung oder/und anwaltliche Vertretung, wenn sich der Berechtigungsschein auch darauf erstreckt.  Das Beratungs-/Vertretungshonorar zahlt die Staatskasse.

Ihr Eigenanteil beträgt einmalig 15,00 €.