Eine Eheschließung sollte immer Anlass sein, sich mit dem Thema Familienrecht näher zu befassen. Denn leider wird etwa jede dritte Ehe wieder geschieden.
Deshalb ist die vorsorgende Rechtsberatung notwendiger denn je. Der Begriff „Ehevertrag„ mag zwar unromantisch klingen. Eine vorausschauende Regelung der Ansprüche für den Fall einer Scheidung kann jeoch von existentieller Bedeutung sein.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auch Paare, die ganz bewusst auf eine Heirat verzichten, sollten ihre Rechtsverhältnisse untereinander regeln.
Denn die Sicherungen, die der Gesetzgeber zum Schutz von Ehegatten eingerichtet hat, gelten auch dann nicht, wenn die Lebensgefährten wie eine „richtige Familie“ zusammen leben oder gemeinsame Kinder haben. In diesen Fällen ist es besonders wichtig Vorsorge für ein mögliches Scheitern der Lebensgemeinschaft zu treffen. Eine Absicherung des Partners durch ein Testament oder einen Erbvertrag und eine Vorsorgevollmacht (wechselseitig) sollten in keiner Lebenspartnerschaft fehlen.
Trennung und Scheidung
Die Trennung oder Scheidung von einem langjährigen Partner ist in aller Regel der „Super-GAU“ für die Betroffenen. Meist türmen sich schier unlösbare Probleme vor den Betroffenen auf.
Das Wichtigste in dieser Situation: Der Gang zum Rechtsanwalt!
Betroffene sollten sich unbedingt immer – möglichst noch vor dem ersten Schritt – anwaltlich beraten lassen. Auch die beste Freundin, die vor kurzem geschieden wurde, oder der Arbeitskollege, der angeblich keinen Cent Unterhalt zahlt, können keine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ersetzen.
Nur die fachkundige Beratung nimmt Ängste und verleiht Sicherheit. Dies erleben wir täglich in unserer Beratungspraxis. Vorab können Sie sich einen kurzen Überblick über das Scheidungsverfahren verschaffen.
Unsere langjährige Berufserfahrung bietet die Gewähr für eine sichere Beratung und die kompetente Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen sowohl außerhalb eines Rechtsstreits als auch in einem gerichtlichen Verfahren.
Beratungstermine können in der Regel sehr kurzfristig vergeben werden.
Rufen Sie uns an: 0 23 23 – 58 50 10-0