Kein anderes Rechtsgebiet spiegelt die tagtäglichen existenziellen Konflikte so gravierend wider wie das Arbeitsrecht. Gleichzeitig ist kein Rechtsgebiet so unübersichtlich und so wichtig für zahlreiche Entscheidungen, die das tägliche Leben beeinflussen.
Im Dschungel der Tarifverträge verläuft sich jeder, der nicht über aktuelle Informationen verfügt, die zur Beurteilung von Arbeitsverhältnissen erforderlich sind. Selbst einfach erscheinende Rechtsfragen sind der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit unterworfen und damit manchmal unkalkulierbar. Fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsentwicklung sind notwendig, um richtige Entscheidungen treffen zu können.
Von einer arbeitsrechtlich orientierten Rechtsanwaltskanzlei können und müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwarten, dass unmittelbar rechts- und damit entscheidungsrelevante Informationen abgerufen werden können. Es ist wichtig zu wissen, worauf es im Einzelfall ankommt. Das entsprechende Know-How und die technischen Voraussetzungen zur Informationsbeschaffung können Sie bei uns ohne Abstriche erwarten. Dies gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Über das Individualarbeitsrecht hinaus beraten und vertreten wir auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts und helfen mit, Gesamtkonzepte zu entwickeln, die Insolvenz auf der einen Seite zu vermeiden und die Absicherung der Beschäftigungsinteressen auf der anderen Seite realisieren zu können.
Sowohl für Unternehmen als auch für Betriebsräte erarbeiten wir Konzepte für Seminare und Schulungen, die sich über die grundsätzlichen Fragen des Arbeitsrechts hinaus an den aktuellen Strukturen des Unternehmens orientieren.