Der letzte Rechtsfall eines Menschen wird durch seinen Tod ausgelöst. Die Dramatik dieses Ereignisses ist der Grund dafür, dass erbrechtliche Fragestellungen und Vorkehrungen trotz dieser Gewissheit oft verdrängt werden.
Hat der Verstorbene keine erbrechtliche Vorsorge betrieben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese beinhaltet gewissermaßen das „Standardtestament“ für alle diejenigen, die sich nicht mit den erbrechtlichen Folgen des eigenen Todes auseinander setzen möchten oder bewusst die gesetzliche Erbfolge wünschen.
Obwohl die gesetzlichen Erbfolgeregelungen seit mehr als 100 Jahren nahezu unverändert gelten, sind die Einzelheiten den Bürgern weitgehend unbekannt. Das kann unter Umständen fatale Folgen haben und genau das Gegenteil dessen bewirken, was der Verstorbene eigentlich gewollt hat.
Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge ersetzen. Aber es muss formgültig und eindeutig sein, sonst sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert.
Aus diesem Grunde müssen wir mit aller Entschiedenheit davon abraten, ein Testament ohne juristische Beratung zu verfassen.
Auch der Erbe steht plötzlich vor Fragestellungen, mit denen er sich im Regelfall noch nie befasst hat. Kann das Testament angefochten werden? Wer ist noch Erbe geworden und wie gehen die Mitglieder einer Erbengemeinschaft miteinander um? Welche Rechte und Pflichten bestehen? Ist der Nachlass überhaupt werthaltig? Soll der Erbe die Erbschaft annehmen oder doch besser ausschlagen? Wie kann er sich vor Überschuldung schützen? Was ist mit Pflichtteilsrechten und Pflichtteilsergänzungsansprüchen? Wie wird der Nachlass auseinandergesetzt und verteilt?
Hinter diesen Stichworten stehen Fragen, die letztlich nur von ausgewiesenen Spezialisten im Erbrecht mit der notwendigen Rechtssicherheit beantwortet werden können. Wer sich hier scheut, in eine qualifizierte Beratung zu investieren, läuft Gefahr, durch einen Erbfall selbst dann ruiniert zu werden, wenn es etwas zu erben gab.
Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrungen mit erbrechtlichen Fragestellungen, die von den Notaren Kubitza und Welke vorwiegend in deren notariellen Tätigkeitsfeldern nutzbar gemacht werden. Rechtsanwalt Michael Röchner widmet sich in erster Linie der Bearbeitung erbrechtlicher Streitfälle sowie der Tätigkeit als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker.