Erste Hilfe

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Schritte.

Legen Sie für alle Fälle Papier und Bleistift ins Handschuhfach. Auch Ihre Versicherungsnummer und im Ausland die „Grüne Versicherungskarte“ sollten Sie im Auto haben. Wenn Sie Besitzer eines Smartphones sind, haben Sie auch eine Kamera dabei.

Schritt 1: Unfallstelle sichern und Beweise sammeln

  • Warnblinker setzen, Warndreieck aufstellen, Erste Hilfe leisten, RTW rufen
  • Zeugen ansprechen, Namen und Anschriften notieren
  • Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, Beschädigungen, Kennzeichen)
  • Personalien des Gegners notieren (Kennzeichen, Name u. Anschrift des Fahrers, Name und Anschrift des Halters, Haftpflichtversicherung)

 

Schritt 2: Polizei anrufen

  • Bei größerem Unfall,
  • Bei Beteiligung von Miet- oder Firmenwagen
  • Bei Personenschäden
  • Bei Streit mit dem Unfallgegner
  • Bei Fahrerflucht

Achtung: Sie müssen sich zum Unfallhergang nicht äußern. Die Polizei entscheidet nicht, wer den Unfall verschuldet hat. Sie prüft nur mögliche Gesetzesverstöße, zu denen Sie sich nicht erklären müssen. Geben Sie im Zweifel nur Ihre Personalien an. 

 

Schritt 3: Anwalt anrufen

Vor allen weiteren Schritten sollten sie mit Ihrem Anwalt sprechen. Wir nehmen eine Ersteinschätzung vor und sagen Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollten.

Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie uns mit der Unfallregulierung beauftragen möchten.