Prozesskostenhilfe

Unser Staat gewährt jedem Bürger – ob arm oder reich – den Zugang zu seinen Gerichten. Bürger, die einen Rechtsstreit führen müssen,  haben Anspruch auf Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten hierfür nicht selbst aufbringen können.

Voraussetzung

Die Rechtsverfolgung darf nicht von vorn herein aussichtlos sein und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden geprüft. Wenn alles passt, trägt der Staat die Gerichtskosten und zahlt auch das Honorar für Ihren Rechtsanwalt.

Antragsformular

Der rechtssuchende Bürger muss ein Antragsformular ausfüllen und seine Angaben anhand von Fotokopien von Gehaltabrechnungen, Kontoauszügen, amtlichen Bescheiden usw. belegen.

Prozesskostenhilfe-/Verfahrenskostenhilfe-Antrag mit Erläuterung

Antragsformular ohne Erläuterung

Da viele Bürger trotz der amtlichen Erläuterung Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, können Sie sich hier einen Musterantrag ansehen.

Geben Sie den ausgefüllten Antrag – nur das Formular ohne Erläuterung – zusammen mit den Belegen in unserem Büro ab (Unterschrift nicht vergessen!).  Wir reichen den Antrag dann zusammen mit einem Schriftsatz-Entwurf bei Gericht ein und beantragen für Sie die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Dieser Service ist für Sie kostenlos, sofern das Gericht Ihnen die beantragte Hilfe bewilligt und wir Ihnen als Rechtsanwälte beigeordnet werden.

Prozessrisiko

Allerdings trägt der Staat nicht in allen Fällen auch wirklich alle Kosten. Wird der Antrag durch das Gericht zurückgewiesen (z.B. weil sich die Sache zwischenzeitlich bereits erledigt hat, das Gericht Ihre Rechtsverfolgung für aussichtslos hält oder Sie die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllen), erhält Ihr Anwalt vom Staat auch keine Vergütung. Dann müssen Sie die Kosten des erfolglosen Prozesskostenhilfe- bzw. Verfahrenskostenhilfe-Antrages selbst tragen.

Geht der Prozess verloren, hat der Prozessgegner im Allgemeinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten. Diese Kosten werden leider nicht vom Staat übernommen.

Nachträgliche Verpflichtungen

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nach Abschluss des Prozesses noch 4 Jahre lang geprüft werden kann, ob sich die finanziellen Verhältnisse gebessert haben. Dazu muss der Bürger unaufgefordert jede Adressänderung und jede Einkommenserhöhung um mehr als 100 € monatlich an das Gericht melden. Außerdem wird das Gericht – meistens nach 1-2 Jahren ein neues Antragsformular von Ihnen verlangen. Wenn Sie nicht reagieren, hebt das Gericht die Bewilligung auf und Sie müssen die Prozesskosten zurückzahlen.

Das passiert übrigens auch, wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse erheblich verbessert haben.

Bitte nehmen Sie die Verpflichtung wirklich ernst. Mit dem Abschluss des Prozesses ist unsere Tätigkeit beendet. Um die Nachweise, die das Gericht verlangt, müssen Sie sich also selbst kümmern. Notfalls hilft Ihnen die Rechtsantragsstelle des Gerichts weiter.

In Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte dazu übergegangen ihre Anfrage ausschließlich an die beteiligten Rechtsanwälte zu versenden. Sie erhalten also keine direkte Nachricht durch das Gericht. Deshalb müssen Sie unbedingt sicher stellen, dass wir die Schreiben des Gerichts auch nach Abschluss der Sache an Sie weiterleiten können.

Bitte teilen Sie uns dazu in den nächsten vier Jahren jede Adressänderungen unaufgefordert mit (am besten per E-Mail).