Opfer- und Zeugenschutz

Die Wahrnehmung der Rechte der Verteidigung stößt bei Opfern von Straftaten vor allem bei Gewaltdelikten oft auf Unverständnis. Richter, Staatsanwälte und Verteidiger reagieren nicht immer mit der notwendigen Sensibilität auf die Menschen, die Opfer einer Straftat wurden und nun als Zeugen am Strafprozess beteiligt sind.

Oftmals sind die Geschädigten traumatisiert und benötigen evtl. ärztliche, psychiatrische und/oder psychologische Hilfe. Sie brauchen Trost, um Erlebtes zu verarbeiten. Jeder, der Opfer betreut, muss wissen, dass das Opfer einer Straftat gleichzeitig auch Beweismittel zur Überführung des Täters sein kann. Die frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht hilft, gravierende Fehler zu vermeiden, die letztlich Beweismittel vernichten können und im Zweifel dem Täter nützen.

Wir vertreten Opfer in Strafprozessen als Zeugenbeistand oder Nebenkläger und beraten über weitere Ansprüche und Hilfsmöglichkeiten.

 

Kurzfristiger Erstberatungstermin: 0 23 23 / 58 50 10 – 0